Die Gitarre wirdausdrücklich als Restaurationsobjekt bzw. Diese wurden bereits fachgerecht verleimt und waren bereits vorhanden, als ich die Gitarre erhalten habe. Ich verfüge weder über das notwendige Werkzeug noch über die Fachkenntnisse für eine fachgerechte Restaurierung und verkaufe die Gitarre daher in dem Zustand, in dem ich sie selbst erhalten habe.